Wir haben ein hervorragendes Gesundheitssystem mit gut ausgebildeten und engagierten Ärzten, sagt Heiko Weiershäuser, Vorsitzender der nordhessichen Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokraten im Gesundheitswesen.
Trotzdem gehen der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund von Fehlverhalten einiger schwarzer Schafe bei Ärzten, Apothekern, Pharmavertretern und sonstigen Leistungserbringern jährlich mehrere Milliarden Euro verloren. Grund ist unter anderem das komplizierte und vor allem intransparente Abrechnungsverfahren. So rechnen zum Beispiel Vertragsärzte mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab – ohne das der Patient die Abrechnung sieht. Hier ist die Hemmschwelle gering und die Versuchung groß, mehr oder falsch abzurechnen.
Im deutschen Recht besteht eine Rechtslücke. So können niedergelassene Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden. Selbst dann nicht, wenn sie nachgewiesen ein Medikament z. B. im Bereich der Onkologie nur deshalb verordnen, weil sie Geldzahlungen erhalten. Auch ist in diesen Fällen oftmals aufgrund der gesetzlichen Preisbindung von Arzneimitteln und des großen Auswahlermessens des Arztes kein Betrugsschaden entstanden.
Patienten müssen sich aber bei allen Entscheidungen darauf verlassen können, betont Heiko Weiershäuser, der beruflich Kundenberater im Gesundheitswesen ist, dass ausschließlich medizinische Gründe beispielsweise für das Verschreiben eines bestimmten Arzneimittels maßgeblich sind. Genauso müssen die Patienten sicher sein, wenn der Arzt eine bestimmte Klinik empfiehlt, dass er das allein aus medizinischen Gründen macht.
Wie notwendig ergänzende rechtliche Regelungen sind, zeigt auch eine kürzlich veröffentlichte Studie des GKV-Spitzenverbandes. Darin ist von sogenannten Fangprämien zu lesen. Mit anderen Worten, diese Studie beschreibt Patientenzuweisungen gegen Entgelt - und das in allen Variationen. So ist nicht ganz selten üblich, dass z. B. Augenoptiker oder Hörgeräteakustiker für jeden Patienten eine Prämie an den entsprechenden Arzt zahlen!
Wir brauchen also eine Regelung im Strafrecht, fordert Heiko Weiershäuser, wir brauchen einen Straftatbestand „Korruption“. Dabei muss man natürlich die Besonderheiten unseres Gesundheitssystems beachten. Damit schaffen wir ein Unrechtsbewusstsein bei allen Akteuren im Gesundheitswesen. Denn Korruption im Gesundheitswesen ist kein Kavaliersdelikt, da die Schäden nicht nur beträchtlich sind, sondern vor allem auch zulasten der ordnungsgemäß abrechnenden Vertragsärzte gehen. Denn im Rahmen der budgetierten Gesamtvergütung kann das Geld, was sich einige nicht korrekt handelnde Akteure im Gesundheitswesen erschleichen, von den ordnungsgemäß arbeitenden Ärzten nicht mehr verteilt werden - und das geht in letzter Konsequenz zulasten der Patienten, die Leistungen dann nicht bekommen können.
So ist es auch im Interesse gerade der vielen einwandfrei arbeitenden Ärzte sowie der Kassenärztlichen Vereinigung, zieht Heiko Weiershäuser ein abschließendes Fazit, dass die Korruption einzelner schwarzer Schafe im Gesundheitswesen wesentlich wirksam bekämpft wird.