Schwarz-Grün verhindert echte Wahlfreiheit an Hessens Schulen:
Die schwarz-grüne Landesregierung ignoriert auch bei der zweiten Lesung zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes nach wie vor den Wunsch nach echter Wahlfreiheit an Hessens Schulen. Statt Gestaltungswillen zu zeigen, verstecken sich CDU und Grüne hinter dem Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes. Durch künstliche Hürden wird der Wechsel zu G9 erschwert, die Auseinandersetzung in jede einzelne Schulklasse getragen.
Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten für eine vernünftige Rückkehr zu G9 mit individuel- len Möglichkeiten zur Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur. Selbst im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün findet sich für integrierte Gesamtschulen die Option, unterschiedliche Bildungsgänge in einer Klasse gemeinsam zu unterrichten. Binnendifferenzierung ist der Schlüssel zur echten Wahlfreiheit. Zudem dürfen Eltern nicht zu Entscheidungen gezwun- gen werden, die sie selbst nicht für notwendig erachteten. Wer sein Kind sowohl für G8 als auch G9 geeignet hält, muss in seiner und ihrer Entscheidung ebenfalls berücksichtigt wer- den. Dies erleichtert die Klassenbildung und hilft den Schulen. Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb die Landesregierung auf, Rücksicht auf die Wünsche der Eltern zu nehmen, indem sie zuerst befragt werden und Anreize für echte Wahlfreiheit an Hessens Schulen geschaffen werden.
Kosten für den Atomaussteig nicht auf Steuerzahler abwälzen
Den Forderungen der Atomkonzerne nach einer Verstaatlichung der Kosten des Atomaus- stiegs hat die SPD-Landtagsfraktion eine klare Absage erteilt. In den vergangenen vierzig Jahren haben die Atomkraftwerke ihren Eigentümern hohe Gewinne beschert. Nun, wo das Atomzeitalter 2022 endgültig endet und der Rückbau ansteht, versucht die Atomwirtschaft sich aus ihrer Verantwortung zu flüchten. Gewinne zu privatisieren und Verluste zu soziali- sieren, lehnt die SPD entschieden ab.
Auch für die Atomkonzerne gilt das im Umweltrecht gängige Verursacherprinzip. Das be- deutet, dass die volkswirtschaftlichen beziehungsweise die sozialen Kosten vom Verursa- cher zu tragen sind. Offen zeigt sich die SPD-Landtagsfraktion für den keinesfalls neuen Vorschlag, zu prüfen wie die Rückstellungen der Atombetreiber in Höhe von rund 35 Milli- arden Euro insolvenzsicher gemacht werden könnten. Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, einen entsprechenden Vorstoß zu unternehmen.
Schwarz-Grün trickst bei der Verschuldung, aber gestaltet nicht
Als „erschreckend schwache Leistung" bezeichnet die SPD-Landtagsfraktion den ersten schwarz-grünen Nachtragshaushalt. Dieser ist von einer Steuererhöhung, diversen Tricks zur Beschönigung der Neuverschuldung und der Schaffung neuer hochdotierter Stellen ge- prägt. Gestaltende Elemente finden sich in diesem Nachtragshaushalt nicht. Notwendige Maßnahmen - wie beispielsweise der Ausgleich der Unterfinanzierung beim Landesstra- ßenbau oder das versprochene Sozialbudget - werden nicht aufgegriffen. Beim Sozial- budget wird der Name zwar im Nachtrag benannt, aber es gibt keinen müden Euro zusätz- lich. Auch die Kommunen erhalten keinen Nachschlag. Dieser Haushalt ist nichts anderes als die Fortsetzung von Schwarz-Gelb.
Tariftreue- und Vergabegesetz
Die SPD-Landtagsfraktion hat den schwarz-grünen Gesetzentwurf zur Sicherung von Tarif- treue und Sozialstandards sowie fairem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge als „untauglich" bezeichnet. Nur der Entwurf der SPD ist geeignet, um mittelständische Be- triebe in Hessen vor Dumpingkonkurrenz zu schützen und um zu verhindern, dass Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer Niedriglöhnen ausgesetzt sind. Wir haben festgelegt, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben sind, die nach Tarif entlohnen
- unabhängig von der Höhe des Auftragswerts.
Die SPD hält zur Ermöglichung einer effektiven Kontrolle an ihrer Forderung nach einer dem Wirtschaftsministerium untergeordneten Prüfbehörde fest. Diese Prüfbehörde führt stichprobenartig und Anlass bezogen Kontrollen durch. Ziel ist es, etwa fünf Prozent aller öffentlichen Vergaben zu kontrollieren.
Im sozialdemokratischen Gesetzentwurf wird ein besonderer Fokus auf die Erstausbildung und ökologische Kriterien bei der Vergabe des Auftrages gelegt. Bei einem wirtschaftlich gleichen Angebot erhält das Unternehmen den Zuschlag, das in der Erstausbildung enga- giert ist oder ökologische Kriterien im Betrieb berücksichtigt.
Kürzungen im Landesstraßenbau
Der Verkehrsminister hatte im April 2014 angekündigt, dass aufgrund fehlender Finanzmit- tel 63 bereits zugesagte Maßnahmen im Landesstraßenbau geschoben werden müssen. Für die fehlenden Finanzmittel machte der Minister seinen Vorgänger Florian Rentsch ver- antwortlich. Diese Debatte ist mehr der Eitelkeit der beiden Politiker geschuldet.
Der Vorwurf des Ministers an seinen Vorgänger, nicht für ausreichende Finanzmittel beim Landesstraßenbau gesorgt zu haben, trifft gleichermaßen die CDU, denn auch sie war an der letzten Landesregierung beteiligt und trägt gleichermaßen Verantwortung.
Es ist mehr als enttäuschend, dass weder der zuständige Minister, noch die an der Landes- regierung beteiligte CDU Maßnahmen ergriffen haben, um den betroffenen Kommunen zu helfen. Nach wenigen Monaten hat die CDU das noch im Landtagswahlkampf abgegebene Versprechen, im Landesstraßenbau nicht zu kürzen, gebrochen und sich dem politischen Willen der Grünen untergeordnet.
SPD-Fraktion für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Als „unumgänglich" hat die SPD-Landtagsfraktion die von der SPD-Landtagsfraktion be- schlossene Aufarbeitung der NSU-Morde im Rahmen eines Untersuchungsausschusses bezeichnet. Die SPD hat durch Schriftwechsel und Gespräche mit den anderen Fraktionen sowie durch unseren umfangreichen Antrag zur Einsetzung eines Sonderausschusses ver- sucht, einen gemeinsamen Weg zu finden um dem Thema auch parlamentarisch gerecht zu werden. Leider war mit schwarz-grün keine Einigung darüber zu erzielen, dass im Rah- men der Behandlung der NSU-Morde eben auch weiter aufgeklärt werden muss. Dies war für uns jedoch nicht verhandelbar.
Dass Aufklärung nötig ist, hat sich in den vergangenen Tagen noch einmal deutlich gezeigt. Die Rolle des Verfassungsschützers Andreas T. ist nach wie vor nicht abschließend geklärt, sein Auftreten und seine Aussagen im NSU-Prozess in München werfen mehr Fragen auf, als dass sie Antworten geben.
Mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses erhofft man sich Antworten auf die vie- len noch offenen Fragen. Dies sind wir auch den betroffenen Familien schuldig.