Wenn deutsche Gerichte über das TTIP ausgehebelt werden, drohen uns solche Milliardenrisiken auch. Lesen sie die Anmerkungen von Johanna Rühl (Quelle: facebook) zu einem Artikel im "Manager-Magazin".
Daraus wird sehr deutlich, warum wir Investoren-Profit-Sicherungstribunale grundsätzlich ablehnen und die Bundesregierung auffordern, die Zuständigkeit für solche Streitverfahren weiterhin einzig bei deutschen Gerichten zubelassen.
Hier nun die Anmerkungen von Johanna Rühl im Facebook-Wortlaut:
Der Schiedsspruch ist dementsprechend ein ausgesprochen plastisches Beispiel dafür, was der Bundesrepublik künftig aus Investitionsschutzverfahren drohen könnte.
Ein Schiedsgericht erkannte im Sommer drei ehemaligen Yukos-Aktionären einen Schadensersatzanspruch von 50 Milliarden Dollar zu. Rechtsexperte Jan D. Bayer analysiert, welche Milliardenrisiken vor diesem Hintergrund der Bundesrepublik künftig aus Investitionsschutzverfahren drohen könnten...
Einerseits trifft der Schiedsspruch weitreichende Feststellungen zu bestimmten auch für Deutschland relevanten Klauseln des Energiecharta-Vertrages, auf den etwa Vattenfall seine Entschädigungsforderung von 4,7 Milliarden Euro wegen des Atomausstiegs stützt. Aufgrund der im Yukos-Schiedsspruch angelegten Breite der Anspruchsberechtigung und der geringen Anforderungen an eine "Auslandsinvestition" sowie den Begriff der "Enteignung" ist der Kreis möglicher Anspruchsteller in einem Investitionsschutzverfahren nach diesem Vertrag künftig unüberschaubar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Atomausstiegs und der Energiewende, da der Vertrag Auslandsinvestitionen nicht nur im Öl- und Gasbereich, sondern auch in den Bereichen Kernkraft, Solar-, Wind- und sonstigen Formen regenerativer Energien umfasst.
Andererseits zeigt der Yukos-Schiedsspruch eindrücklich, dass ein internationales Schiedsgericht zu Entscheidungen kommen kann, die von einem deutschen Gericht bei Anwendung gesetzlicher Beweislastregelungen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht getroffen worden wären.