"Im Sinne der Kommunen im Landkreis Kassel begrüßen wir, dass der Staatsgerichtshof den Eingriff der Landesregierung in die kommunalen Finanzen gestoppt und eine Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) eingefordert hat", so die Kreistagsabgeordneten Aline-Britt Westphal (Altenhasungen) und Burkhard Finke (Wolfhagen) .
Der Staatsgerichtshof ist der Argumentation der SPD gefolgt und hat die seit 2011 stattfindenden jährlichen Kürzungen von 344 Mio. Euro, die den Kommunen zustehen, als verfassungswidrig bezeichnet. "Die SPD hat sich von Anfang an gegen die KFA-Kürzungen ausgesprochen und immer wieder eine Rücknahme gefordert", erinnert unser Fraktionsvorsitzende Heiko Weiershäuser.
Weitere böse Schlappe für CDU/FDP
"Dieses Urteil ist eine weitere juristische Schlappe für die Landesregierung. Die Richterinnen und Richter haben deutlich gemacht, dass eine Politik nach Gutsherrenart in der Zukunft nicht mehr möglich ist. Wer den Kommunen immer mehr Aufgaben überträgt, der muss auch eine ausreichende Finanzausstattung zur Verfügung stellen", so MdL Timon Gremmels.
Der SPD-Landtagsabgeordnete macht darauf aufmerksam, dass der Staatsgerichtshof auch die sogenannte Kompensationsumlage für verfassungswidrig erklärt hat. 2011 hatte die schwarz-gelbe Landesregierung die Zuweisung von Anteilen an der Grunderwerbsteuer an die Landkreise und kreisfreien Städte gestrichen und eine Kompensationsumlage für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingeführt. Zuletzt hatten die Gemeindevertretungen von Fuldabrück und Nieste entsprechende Resolutionen gegen die Kompensationsumlage beschlossen.
"Jetzt ist die Landesregierung gefordert, im Sinne des Urteils die Finanzausstattung der Kommunen neu zu regeln," so Aline-Brit Westphal, Burkhard Finke, Timon Gremmels und Heiko Weiershäuser abschließend.