Barbara Weiler, MdEP: Sozialdemokraten kritisieren unzureichende Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie !
Deutliche Kritik üben die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament am Bericht zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, den die EU-Abgeordneten am Mittwoch in Straßburg mehrheitlich verabschiedet haben. "Dieser Text ist geprägt von einer marktgläubigen Handschrift und ignoriert die soziale Dimension, wie Arbeitnehmerrechte und gute Arbeitsbedingungen bei der Erbringung von Dienstleistungen. Für uns Sozialdemokraten war eine Zustimmung daher unmöglich", begründet die nordhessische SPD-Europaparlamentarierin Barbara WEILER die Ablehnung der sozialdemokratischen Fraktion.
Dienstleistungsrichtlinie gut für alle - CDU/FDP haben aber nur "den Markt", nicht aber Arbeitnehmer im Blick
Die Sozialdemokraten begrüßen zwar das EU-Kommissionsvorhaben, die Mitgliedstaaten in die Pflicht zu nehmen, die Dienstleistungsrichtlinie korrekt und zügig umzusetzen. Allerdings lässt der Bericht die gesamtökonomische Situation in den Mitgliedstaaten unberücksichtigt. "Wieder einmal blenden Konservative und Liberale aus, dass die Menschen von der Vollendung des gemeinsamen Marktes für Dienstleistungen nur profitieren werden, wenn das mit der Sicherung sozialer Rechte einhergeht", so Barbara WEILERweiter.
CDU/FDP missachten Sozialrecht und Arbeitsrecht
Die nordhessische Binnenmarktexpertin übt auch Kritik an den Mitgliedstaaten für deren mangelnde Bereitschaft, die Dienstleistungsrichtlinie vollständig unter Achtung sozial- und arbeitsrechtlicher Bestimmungen umzusetzen. Insbesondere in der momentan schwierigen wirtschaftlichen Situation müsse die Gewährleistung sozialer Rechte im Vordergrund stehen, so Barbara WEILER.
Hintergrund:
Ziel der 2006 verabschiedeten Dienstleistungsrichtlinie ist es, die administrativen und rechtlichen Hindernisse für den Handel im Dienstleistungssektor zu beseitigen. In der Entschließung über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie fordert das Europäische Parlament die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den teils immer noch vorherrschenden großen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung zu verringern und gegen ungerechtfertigte diskriminierende Verhaltensweisen aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit vorzugehen.