Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus glaubt, eine Volksabstimmung um „Stuttgart 21“ juristisch verhindern zu können und bemüht den ehemaligen Verfassungsrechtler Paul Kirchhof für eine Begründung. Diese Rechtsauffassung ist unter Staatsrechtlern aber umstritten.
Mit „juristischen Winkelzügen“ versuche Mappus „Stuttgart 21“ durchsetzen und eine Volksabstimmung im Land zu vereiteln. Das wirft ihm SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles vor und erneuert die Forderung der SPD nach einem Referendum über das Bahnprojekt.
Mappus müsse endlich erkennen, dass das Projekt „Stuttgart 21“ von der Bevölkerung in Frage gestellt werde, sagte Nahles am Dienstag. Statt weiter Fakten zu schaffen müsse der Ministerpräsident den Bau stoppen. „Wir fordern ihn und Bundeskanzlerin Merkel auf, sich entschieden für ein solches Moratorium einzusetzen.
Die SPD-Generalsekretärin wirft der CDU/FDP-Landesregierung vor, mit ihrer „Augen zu und durch“-Strategie das Vertrauen in die Politik und Demokratie zu untergraben statt das Gemeinsame zu betonen.
Ein Vermittler zwischen den verhärteten Fronten und ein rasches Referendum seien die geeigneten Mittel, um den eskalierten Streit beizulegen. „Alle Baden-Württemberger sollen verträglich in einem Referendum über das Projekt entscheiden können“, bekräftigte Nahles.
Rechtsgutachter des Ministerpräsidenten gegen Referendum
Dies hat der CDU-Ministerpräsident jedoch abgelehnt. Er verwies zuvor auf zwei von ihm beauftragte Rechtsgutachter, die zu dem Ergebnis kommen, dass eine von der SPD geforderte Volksabstimmung über das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm verfassungswidrig wäre.
So glauben der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Paul Kirchhof, sowie der Rechtsexperte Klaus-Peter Dolde, dass dem Land nicht die Kompetenz beim Bau von Schienen und Bahnhöfen obliege. Diese liege einzig und allein beim Bund. Darum dürften die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg auch nicht über „Stuttgart 21“ entscheiden.