Wir unterstützen vollends Gesetzentwurf unserer Landtagsfraktion nach mehr Anerkennung und Wertschätzung der Dienste aller ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden bei den Freiwilligen Feuerwehren in Hessen. Unserer Meinung nach sollte der eingebrachte Gesetzentwurf dann auch für die ehrenamtlichen Mitglieder bei THW und Rettungsdiensten gelten.
Unsere heimische Landtagsabgeordnete berichtet über die SPD-Gesetzes-Initiative in Wiesbaden:
Der SPD Gesetzentwurf zur Ergänzung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) hat das Ziel, Feuerwehrmännern und –frauen mehr Sicherheit am Arbeitsplatz zu geben. Sie setzen sich an 365 Tagen im Jahr, ob an Sonn- oder Feiertagen und das Tag und Nacht für die Sicherheit der Bevölkerung ein und riskieren dabei oft Leib und Leben.
Die Freiwilligen Feuerwehren sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Hessen und daher bedarf es aus Sicht der SPD Landtagsfraktion mehr Unterstützung.
Die SPD möchte es nicht nur bei Anerkennung und Würdigung belassen, sondern konkret und zielgerichtet die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die aktiven Männer und Frauen in den Einsatzabteilungen in ihrer arbeitsrechtlichen Stellung stärken.
Eine solche Schutzklausel gibt es auch für alle ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträger, vom Mitglied im Ortsbeirat bis zum Kreistagsabgeordneten. An dieser gesetzlichen Regelung, die im Paragraphen 35a der Hessischen Gemeindeordnung normiert ist, hat sich die von der SPD vorgeschlagene Änderung des HBKG orientiert.
Diese umfasst, dass die Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden können, Versetzung auf einen anderen Posten nur noch in engen Grenzen möglich ist und es keine Herabstufung bei der Bezahlung
geben darf.
Die gesetzlichen Änderungen hält die SPD-Fraktion als geeignet, einerseits einen Beitrag zur Stabilisierung der Personalstärken zu leisten und andererseits einen gewissen Anreiz zu bieten, sich bei den Freiwilligen Feuerwehren aktiv zu engagieren.
Verwundert zeigte sich die SPD-Landtagsfraktion an den Äußerungen der VhU, den hessischen Unternehmerverbänden. Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender hatte
Sonderkündigungsschutz und Versetzungsverbot als „vergiftetes Geschenk“ bezeichnet, mit dem das auf Vertrauen beruhende Verhältnis zwischen Arbeitnehmer
und Arbeitgeber gestört würde.
Die SPD ist jedoch der Auffassung, wer das System der Freiwilligen Feuerwehren und die Unterstützung der Aktiven ernst nimmt, müsste dieser Gesetzesänderung in jedem Fall zustimmen.