Die SPD-Landtagsfraktion hat die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) als weiterhin kommunalfeindlich kritisiert. Die Städte, Landkreise und Gemeinden erhalten jetzt sogar 500 Millionen Euro weniger als ihnen nach dem KFA-Recht vor 2011 zustehen würde.
Viele Kommunalpolitiker aller Couleur hatten große Hoffnung auf die vom Staatsgerichtshof geforderte Neuordnung gesetzt und sehen sich nun massiv getäuscht.
Die hessischen Kommunen bleiben unterfinanziert und sie haben im bundesweiten Vergleich die höchsten Schulden. Das liegt nicht daran, dass hessische Kommunen nicht mit Geld umgehen können, sondern dass die Hess. Landesregierung nachweislich ihren Kommunen die geringsten Finanzzuweisungen zahlt.
Dass der neue KFA den Forderungen von Städten, Gemeinden und Landkreisen nicht gerecht wird, liegt daran, dass der Finanzminister den Mindestbedarf künstlich herunter gerechnet hat.
In die Bedarfsberechnung sind lediglich die Ist-Ausgaben eingeflossen. Vorhandene not- wendige Bedarfe, die durch die Finanznot der Kommunen in der Vergangenheit nicht erfüllt werden konnten, bleiben außerhalb der Bedarfsermittlung. Darüber hinaus wurden die Pflichtaufgaben nur mit 91% angesetzt, so dass allein bei der Finanzierung der Pflichtaufga- ben den Kommunen 900 Millionen Euro fehlen. Warum Pflichtaufgaben statt mit 100% nur mit 91 % in die Bedarfsermittlung eingerechnet werden, bleibt das Geheimnis des Finanzministers.
Der Verdruss über das Gesetz ist bei allen Kommunalpolitikern groß. Schwarz-Grün hat frühzeitig erkennen lassen, dass sie den Kommunen so gut wie keinen Euro mehr geben wollen und damit stand das Ergebnis von vornherein fest. Mit viel Getöse, vielen Rechen- operationen und Gesprächsrunden wurde versucht, dieses Ziel zu übertünchen.
Jetzt hat die Landesregierung mit kleinen Zugeständnissen versucht, die Kommunen ruhig zu stellen, in dem sie zusagt, Bundesmittel ungeschmälert an die Städte, Gemeinden und Landkreise weiterzuleiten. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit und kein großzügiges Angebot! Wenn in Berlin entschieden wird, dass die Kommunen Gelder für Eingliederungs- hilfe, Flüchtlingsbetreuung etc. oder auch für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen erhalten sollen, dann müssen sie diese Gelder zusätzlich erhalten. Und nicht wie die schwarz-grüne Landesregierung es geplant hatte, diese Beträge auf die Landeszuweisungen anzurechnen und diese entsprechend zu kürzen.
Die Landesregierung versuchte sich so ein weiteres Mal auf dem Rücken der Kommunen zu sanieren. Dieses Unterfangen musste sie an dieser Stelle aufgeben. Dennoch bleibt der KFA unterfinanziert und es gibt keine Spielräume, im Gegenteil: Künftige Steuerzuwächse werden nicht zu 100%, sondern nur zur Hälfte weitergereicht.
In den vergangenen vier Jahren wurden die Kommunen gezwungen, massiv Steuern und Gebühren zu erhöhen. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Zeche für eine verfehlte Fi- nanzpolitik in Wiesbaden gezahlt. Allein in diesem Zeitraum mussten sie durch die Erhöhun- gen 370 Millionen Euro mehr aufbringen.
Wir haben das Gesetz in der 3. Lesung abgelehnt, da die wenigen Änderungen im KFA nicht ausreichend sind, um die Kommunen bedarfsgerecht zu finanzieren. Mit diesem KFA gerät die kommunale Selbstverwaltung in Gefahr und es wird zu weiteren Steuererhöhungen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger kommen.