Kleine Anfrage von Oliver Ulloth (SPD) und Dr. Daniela Sommer (SPD) zu den Aktivitäten der Landesregierung zur dauerhaften Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung im Altkreis Wolfhagen (Landkreis Kassel)
Vorbemerkung: Die GNH (Gesundheit Nordhessen Holding) hat im September 2019 beschlossen, die Kreisklinik Wolfhagen, in der jährlich ca. 5.000 Patientinnen und Patienten stationär behandelt werden, aus Gründen der Kosteneffizienz zum 30.06.2020 zu schließen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie definiert die Landesregierung eine gute stationäre Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum?
2. Was unternimmt die Landesregierung bzw. beabsichtigt sie zu unternehmen, um Klinikstandorte im ländlichen Raum zu erhalten?
3. Was konkret unternimmt die Landesregierung bzw. beabsichtigt sie kurzfristig zu unternehmen, um den Klinikstandort Wolfhagen vor einer Schließung zu bewahren?
4. Beabsichtigt die Landesregierung, zusammen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten einen integrierten Planungsprozess für die stationäre und ambulante medizinische Versorgung in Hessen zu starten, um so insbesondere eine nachhaltige und bedarfsgemäße Versorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten?
5. Welche Initiativen beabsichtigt die Landesregierung auf Bundesebene, um die falschen Anreize abzuschaffen, die die Fallpauschalen (DRGs) für die stationäre Grund- und Regelversorgung setzen?
6. Welche Initiativen beabsichtigt die Landesregierung, um die Krankenhäuser in Hessen bei der Suche nach Fachkräften für pflegerisches und medizinisches Personal zu unterstützen?
7. Wie will die Landesregierung zukünftig Mittel für die stationäre Gesundheitsversorgung zur Verfügung stellen, damit Defizite wie bspw. der Kreisklinik Wolfhagen nicht weiter zugespitzt bzw. verstärkt werden?
8. Wie gedenkt die Landesregierung das Kapazitätsdefizit auszugleichen, das sich im Falle einer Schließung der Kreisklinik Wolfhagen ergäbe, weil die Klinik Bad Arolsen laut Aussagen der GNH nur rund 2.000 der aktuell in Wolfhagen versorgten 5.000 Patientinnen und Patienten zusätzlich stationär behandeln kann und die Kasseler Kliniken für einen Großteil der Patientinnen und Patienten aus dem Wolfhager Land nicht innerhalb einer Fahrtzeit von 30 Minuten erreichbar sind?
9. Welchen Anteil wird Landeregierung aus originären Landesmitteln an den Gesamtkosten tragen, die sich für den Aufbau der bei einer Schließung der Kreisklink Wolfhagen erforderlich werdenden zusätzlichen Rettungskapazitäten (nach Schätzung der örtlichen Rettungskräfte u.a. mindestens 3 NEF inklusive der zusätzlichen Besatzungen) ergeben werden?
10. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um im Wolfhager Land den mit einer Schließung der Kreisklinik Wolfhagen verbundenen massiven Arbeitsplatzabbau in der Gesundheitsversorgung vor Ort und den damit einhergehenden Kaufkraftverlust abzuwenden?
Wiesbaden, 18. Februar 2020
Oliver Ulloth, Dr. Daniela Sommer