Nicht nur in Wolfhagen und vielen anderen Kommunen ist der Widerstand groß. Auch die Regionalversammlung lehnt "SüdLink" unter den momentanen Voraussetzungen ab. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde gestern eine Resolution gegen die Stromtrasse "SüdLink" gefasst - einstimmig übrigens ! Ganz anders, als es bei uns in Wolfhagen lange Zeit praktiziert wurde.
Hier die Resolution im Wortlaut:
Resolution der Regionalversammlung Nordhessen zur geplanten HGÜ-Trasse SuedLink
Die Regionalversammlung Nordhessen bekennt sich zur Energiewende in Deutschland, Hessen und der Region und der damit verbundenen Notwendigkeit des Ausbaus des Übertragungsnetzes. Gemeinsames Ziel aller Akteure sollte sein, größtmögliche Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erlangen. Dies kann aber nur gelingen, wenn die Planungen transparent und nachvollziehbar sind und Bürgerbeteiligung ernst genommen wird. Dies ist derzeit bei der von Tennet vorgelegen Planung zu „SuedLink" nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund fordert die Regionalversammlung Nordhessen:
1. Der Bund wird aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass bei großen Infrastrukturen staatliche Stellen selbst planen und nicht wie im Falle des Netzausbaus private Dritte die Planung vornehmen. Nur so kann verhindert werden, dass der Eindruck erweckt wird, die Pläne seien in erster Linie am wirtschaftlichen Interesse der Vorhabenträger und nicht primär dem Gemeinwohl verpflichtenden Gesamtinteresse ausgerichtet.
2. Bund, Länder und nachgeordnete Behörden werden aufgefordert, die geplante Technologie der Gleichstromübertragung (HGÜ) und die Auswahl der Trassengrobkorridore zu hinterfragen, da Hessen wegen fehlender Ein- und Ausspeisungspunkte keinen direkten Nutzen davon hat und nur als Transitland genutzt wird. Ein Ausbau und somit eine Verstärkung des bestehenden Netzes wäre die sinnvollere Variante, das nur sie mit einer dezentrale Energieerzeugung kompatibel ist.
3. Das Land wird aufgefordert, die betroffenen hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden bei ihrer Forderung nach mehr Transparenz zu unterstützen. So müssen Vorhabenträger (Tennet) und Genehmigungsbehörde (Bundesnetzagentur) offenlegen, aus welchen Gründen nach derzeitigem Planungsstand nur der sogenannte Mittel/West-Korridor in Frage kommt.
4. Die Bundesnetzagentur wird aufgefordert, die im Rahmen der Bundesfachplanung anstehenden Antragskonferenzen so zu gestalten, dass die betroffenen - insbesondere kleinen - Kommunen bei der Einbringung ihrer Belange unterstützt werden und der lokale Sachverstand vorgebracht werden kann. Dafür sind die Antragskonferenzen auf Ebene der Landkreise durchzuführen. Die Antragsunterlagen sind so aufzuarbeiten, dass die Planungen für die jeweilige Teilregion auch für Nichtfachleute überschaubar und nachvollziehbar dargestellt werden. Die Antragskonferenzen sind von in der Region anerkannten und unabhängigen Moderatoren durchzuführen.
5. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, klare, verpflichtende und bundesweit einheitlich Abstandsregelungen zur Wohnbebauung, Einzelgehöften und sensiblen Einrichtung wie Krankenhäuser, Pflegeheimen, Schulen und Kindergärten zu erlassen. Übergangsweise wird die Hessische Landesregierung aufgefordert, umgehend den Landesentwicklungsplan in
einer Teilfortschreibung so zu ändern, dass mindestens die niedersächsischen
Regelungen zu den Schutzabständen auch in Hessen gelten.
6. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung von Erdkabeln zu erleichtern. Erdkabelabschnitte können ein wichtiges Instrument sein, um die Akzeptanz von Trassenabschnitten zu erhöhen.
7. Der Vorhabenträger und die Bundesnetzagentur werden aufgefordert, die im Teilregionalplan Nordhessen, der sich derzeit in der zweiten Offenlage befindet, festgeschriebenen Windvorrangflächen bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Die dezentrale Energieerzeugung muss Vorrang haben.
Daneben sind die für die 2.Offenlage getroffenen Abstandsregelung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen zu Wohnsiedlungsflächen zu beachten.