Finanzpolitik
Die Stadt Wolfhagen erfüllt im Rahmen der Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge eine Vielzahl von Aufgaben zum Wohl ihrer Einwohner*innen. Die vielfältigen Aufgaben lassen sich hier leider nicht alle aufzählen und sind auch ständig im Wandel.
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner Wolfhagens nimmt sowohl direkt als auch indirekt und in unterschiedlichem Ausmaß im Rahmen der bürgernahen Versorgung öffentliche Leistungen der Stadt in Anspruch.
Grundsätzlich werden die Aufgaben der Stadt in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben unterschieden. Die Pflichtaufgaben sind den Kommunen vom Bund oder dem Land per Gesetz vorgegeben und müssen ausgeführt werden. Freiwillige Aufgaben hingegen stellt sich die Stadt durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung selbst. Hierbei geht es um die Lebensqualität, z.B. durch gute und verkehrssichere Straßen und Wege, Grünanlagen, kulturelle Einrichtungen, Schwimmbäder, Rad- und Wanderwege, neuerdings auch die notwendigen Maßnahmen auf dem Gebiet einer zukunftsorientierten Energie- und Klimapolitik und vieles mehr. Die freiwilligen Aufgaben sind innerhalb der durch das Grundgesetz und die Hessische Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung der eigentliche Kern der Kommunalpolitik.
Zur Erledigung der den Einwohnern dienenden Aufgaben benötigt die Stadt Wolfhagen finanzielle Mittel. Die Gemeinden sind durch unser Grundgesetz mit der sogenannten Finanzhoheit ausgestattet, sie haben das Recht zur eigenverantwortlichen Regelung ihrer Finanzwirtschaft im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unter der Aufsicht des Landes. Somit können die Städte und Gemeinden Entgelte, Gebühren und Beiträge für bestimmte Leistungen, die die Betroffenen in Anspruch nehmen, erheben. Die Städte und Gemeinden erheben auch Steuern. Dies sind, die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer und die Spielapparatesteuer.
Sie sind auch teilweise an den Aufkommen der Lohn- u. Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer und der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer beteiligt.
Sozialdemokratische Stadtverordnete und Stadträte/-innen werden auch in Zukunft bei der Festsetzung von Steuern, Abgaben und Beiträgen sowohl die notwendige Aufgabenerfüllung als auch die damit verbundene finanzielle Belastung der Einwohner*innen und der Unternehmen im Blick haben und einen gerechten Mittelweg finden.
Aus diesem Grund haben wir die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beantragt und arbeiten mit Nachdruck an diesem Ziel.
Eine weitere Einnahmequelle der Stadt sind die Zuweisungen und Zuschüsse, insbesondere von Bund und Land. Auf die Höhe dieser Mittel kann die Stadt jedoch i. d. Regel keinen direkten Einfluss nehmen. Auch indirekt sind die Einflussmöglichkeiten stark eingeengt.
Die Handlungsfähigkeit der Stadt Wolfhagen und der anderen Kommunen ist somit sehr stark abhängig von den finanziellen Rahmenbedingen, die das Land setzt. Wir werden uns auf den verschiedenen Ebenen dafür einsetzen, dass den Kommunen bessere finanzielle Spielräume ermöglicht werden, damit wir in Wolfhagen die kommunale Selbstverwaltung durch selbstbestimmtes Handeln besser leben können, um die Lebensqualität der Einwohner*innen ständig zu verbessern.
Bei der Gestaltung der Ausgaben werden wir auch in Zukunft sparsam und wirtschaftlich handeln, damit auch künftig die stetige Erfüllung der städtischen Aufgaben gesichert ist.
Wir werden auch weiterhin durch gezielte Ausgabenpolitik dafür sorgen, dass unsere Stadt mit ihrer Kernstadt und den Stadtteilen weiterhin als lebenswerter Wohnort für sämtliche gesellschaftlichen Gruppen ausgebaut wird und somit für uns alle eine lebens- und liebenswerte Kommune bleibt.